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Köln darf Berliner Feuerwehr-Software nutzen

Die Stadt Köln hat sich im Streit um ihre Zusammenarbeit mit Berlin bei der Software für Feuerwehreinsätze durchgesetzt. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Vergabesenats des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ist zurückgewiesen worden. Der Vorgang unter dem Aktenzeichen VII-Verg 25/18 war bis vor den Europäischen Gerichtshof gegangen.

Weil Köln die Berliner Leitstellen-Software ohne Ausschreibung übernommen hatte, war ein Software-Hersteller rechtlich dagegen vorgegangen. Die beiden Städte hatten 2017 eine kostenlose Überlassung vertraglich vereinbart. Das Programm errechnet anhand der Positionen der Feuerwehrfahrzeuge in Echtzeit, welches am schnellsten am Einsatzort sein kann.

Nach Kölner Auffassung fiel diese Zusammenarbeit nicht unter das Vergaberecht und somit nicht unter die Pflicht zur Ausschreibung. Im Mai 2020 kamen die EU-Richter zu dem Ergebnis, dass ein Vertragswerk, bestehend aus Softwareüberlassungs- und Kooperationsvertrag, zwar grundsätzlich ausschreibungspflichtig ist, Ausnahmen aber möglich sind. Es genüge, dass sich die Zusammenarbeit auf eine zur eigentlichen öffentlichen Aufgabe nebensächliche Tätigkeit bezieht, sofern diese Tätigkeit zur wirksamen Erfüllung der öffentlichen Aufgabe beiträgt.

Zurück am OLG in Düsseldorf, beschlossen die Richter dort, dass eine solche Ausnahme vorliegt.

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