Wenn demnächst die Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht wird, dann gilt bei öffentlichen Vergabeverfahren: Das Land vergibt nur noch Aufträge an Bieter, die nach Tarif oder vergleichbare Löhne zahlen. Nach wie vor hält der Städte- und Gemeindetag MV das neue Gesetz „nicht für geeignet, unsere Kommunen bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu unterstützen“, so der Vorsitzende Thomas Beyer.
Es gebe nun weiteren bürokratischen Aufwand. Dabei seien die Kommunen schon jetzt durch komplizierte Vergaberegeln überfordert. Die Anzahl der Firmen, die sich auf Ausschreibungen der öffentlichen Hand bewerben, würden wegen der Bürokratie ohnehin immer weniger. Brisant finden der kommunale Spitzenverband auch, dass die Landesregierung mit dieser Regelung rund drei Viertel aller Betriebe des Landes von Vergabeverfahren ausschließe. Laut Hans-Böckler-Stiftung seien nur 24 Prozent der Betriebe tarifgebunden.
Gewerkschaften hatten das neue Gesetz als „Beitrag zur dringend notwendigen Erhöhung des Entgeltniveaus im Land“ begrüßt.
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