Neue Regeln für Unternehmensförderung
Die Förderung Thüringer Unternehmen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) erfolgt ab sofort nach neuen Regeln.
So werde es künftig kein System aus Basisförderung und Zuschlägen mehr geben, teilte das Wirtschaftsministerium in Erfurt mit. Zukünftig können Großunternehmen mit 10, mittlere Unternehmen mit 20 und kleine Unternehmen mit 30 Prozent der von ihnen eingesetzten Investitionssumme unterstützt werden. Gefördert werden zudem nur noch Betriebe mit einer maximalen Leiharbeitsquote von 20 Prozent. Neu ist auch, dass die Förderung nicht mehr zwingend die Schaffung von Arbeitsplätzen voraussetzt – sie kann sich auch an der Steigerung der Produktivität und Löhne im Unternehmen orientieren. Dieses sogenannte Lohnsummen-Kriterium ermögliche es Unternehmen, zum Beispiel in digitale Technologien zu investieren und so ihre Produktivität zu erhöhen, ohne unmittelbar neue Arbeitsplätze schaffen und besetzen zu müssen, hieß es.
Quelle: dpa