Das Land Niedersachsen reagiert per Ausführungsbestimmung mit Vereinfachungen im Vergaberecht auf den Ukraine-Krieg. Um die Schutzsuchenden angemessen und schnell zu versorgen, können die öffentlichen Auftraggeber des Landes von den normalerweise geltenden Vergaberegeln abweichen. Konkret betrifft das Beschaffungen, die mit der Versorgung und Betreuung der Menschen zu tun haben, die dem Katastrophenschutz, dem Zivilschutz oder der Gefahrenabwehr dienen oder die die IT-Sicherheit verbessern.
Vereinfachte Vergabe möglich
Bis zum Erreichen der EU-Schwellenwerte können die Beschaffer des Landes vorerst vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung beziehungsweise der beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb abweichen und stattdessen auf die Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb setzen.
Diese Vereinfachung bezieht sich nur auf Liefer- und Dienstleistungen und gilt nicht für Bauleistungen. Zunächst soll wohl bis zum 31. Juli so verfahren werden. Kommunalen öffentlichen Auftraggebern wird die Übernahme der Ausführungsbestimmung in ihre Richtlinien empfohlen.