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Service, Nachrichten
26.06.2023, Deutschland

Planungsleistungen müssen zukünftig zusammengerechnet werden

In Bauplaner-Kreisen sorgt eine Änderung der Verordnung zu eForms für Unruhe. Darin enthalten sind weitere Anpassungen an das EU-Recht. Unter anderem sollen Planungsleistungen anders behandelt werden.

Bundestag und Bundesrat haben einer Verordnung zu eForms und anderen Anpassungen an das EU-Recht (Drucksache 20/6118) zugestimmt, die nach Ansicht der Architektenkammer des Saarlandes erhebliche Mehrarbeit und höhere Kosten bei den Kommunen verursacht. Auch kleinere und mittlere Unternehmen hätten zukünftig mehr Schwierigkeiten, bei Ausschreibungen zum Zuge zu kommen. Es geht um § 3, Absatz 7, Satz 2, der jetzt aus der Vergabeverordnung gestrichen wird.

Danach sind derzeit bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen Planungsleistungen nur dann zusammenzurechnen, wenn es sich um gleichartige Leistungen handelt. Werden nun zukünftig Planungsleistungen grundsätzlich zusammengezählt, müssen wohl mehr Vergaben europaweit ausgeschrieben werden, da sie den Schwellenwert von 215.000 Euro schneller erreichen.

In der Länderkammer hatte Bayern noch einen Antrag für die Beibehaltung des Satzes eingebracht, der allerdings abgelehnt wurde. Zugestimmt hat der Bundesrat aber einer Entschließung. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert klarzustellen, wie künftig der geschätzte Auftragswert bei Bau- und Planungsleistungen rechtssicher ermittelt werden soll.

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