Wettbewerbe und Beteiligung
Wie sich Wettbewerbe nutzen lassen
Wettbewerbe werden im Rahmen der räumlichen Entwicklung oft in verschiedener Weise genutzt. Sie können beispielsweise in Vorbereitung auf ein Bebauungsplanverfahren stattfinden. Hier dienen sie dazu, eine Vielzahl städtebaulich-architektonischer Entwürfe für bestimmte Flächen einzuholen und die beste Lösung aus diesen auszuwählen. Allerdings kann ein Wettbewerb auch ein Thema aufgreifen, wie zum Beispiel „grüne und lebendige Innenstadt“ oder „Kinderfreundliche Wohngegend“ und Ähnliches.
Wird ein solcher Wettbewerb ausgerufen, können sich Architekten* um die Teilnahme an der Ausschreibung bewerben. Ihnen wird dann ein zeitlicher Rahmen vorgegeben, innerhalb dessen sie das Angebot vorbereiten, erstellen und abgeben können. Anschließend entscheiden sich die Auftraggeber – nach Prüfung und Wertung der Angebote – für einen oder mehrere Architekten, die den Auftrag ausführen dürfen bzw. ihren Vorschlag in Abstimmung mit den Auftraggebern umsetzen können.
Beteiligung an den Verfahren
Im Rahmen von Wettbewerben ist, genau wie im Rahmen anderer Auswahlverfahren, rechtzeitig darüber nachzudenken, wie Betroffene sowie die Öffentlichkeit an den Verfahren partizipieren können. Bereits zu Beginn eines Planungsverfahrens ist es dafür beispielsweise sinnvoll, Bürgerinformationsgespräche und Versammlungen zu führen. Hier können die Bürger:innen Ideen und Belange äußern und sich aktiv an einer neuen Gestaltung beteiligen. Die Architekten wiederum können Einblicke in diese Belange erhalten und sie berücksichtigen. Damit lassen sich die Angebote entsprechend gestalten, ändern oder anpassen, um die Chance auf die Vergabe zu erhöhen.
Auch an der Erstellung der Wettbewerbsauslobung können Bürger, je nach Ausmaß und Komplexität des Projektes, mitunter beteiligt werden. Wichtig ist hierbei natürlich, dass die Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume aller Beteiligten frühzeitig und klar kommuniziert werden. So lässt sich vermeiden, dass es im Nachhinein zu Ratlosigkeit, Unzufriedenheit oder Schlimmerem kommt.
Am besten lassen sich Uneinigkeiten und Probleme vermeiden, wenn etwa beteiligte Kommunen umfassend zum Projekt informiert sind. Die Informationsbeschaffung kann dabei über ganz unterschiedliche Wege erfolgen. Fachzeitschriften zum Thema Stadt- und Raumplanung informieren zum Beispiel über aktuelle Trends und lassen ein konkreteres Bild davon entstehen, was möglich ist und was nicht. Weiterhin bieten sich auch der Besuch von Messen sowie Netzwerke für den interkommunalen Informationsaustausch an.
Warum Wettbewerbe außerdem sinnvoll sein können
Der direkte Vergleich mehrerer Bewerber auf ein Projekt ermöglicht es nicht allein, anhand sachlicher Kriterien die besten Lösungsvorschläge zu analysieren. Er bietet vielmehr weitere Vorteile für die Auftraggeber oder Bauherren:
- Unter einer Vielzahl von Entwürfen kann die Auswahl des Bewerbers erfolgen, der alle Bedürfnisse bestmöglich erfüllt.
- Durch eine effiziente Problemlösung, die sich durch die Auswahl der vergleichsweisen besten Option einstellt, erfolgt eine Qualitätssteigerung.
- Durch die optimale Erfüllung der gestellten Anforderungen wird eine wirtschaftliche Lösung sichergestellt.
- Wird der finanzielle Rahmen im Zuge des Wettbewerbs abgesteckt, besteht Kostensicherheit für die Bauherren.
- Nutzung innovativer technischer Entwicklungen
- Durch Information der Öffentlichkeit im Rahmen des Wettbewerbs lässt sich für die größtmögliche Akzeptanz aller Beteiligten sorgen.
Habt sich ein Auftraggeber aufgrund der vielen Vorteile für einen Wettbewerb entschieden, gilt es, den Zeitrahmen für die eigentliche Aufgabenbearbeitung abzustecken. Dieser ist abhängig davon, wie intensiv im Vorfeld die Grundlagen ermittelt und die Aufgabenstellung abgestimmt wurde. Eine sinnvolle und gute Strukturierung der Verfahrensmodalitäten kann den Ablauf beispielsweise beschleunigen.
Private Bauherren sind bei der Vergabe von Aufträgen nicht an generelle Regeln gebunden. Öffentliche Auftraggeber hingegen müssen das Vergaberecht und dessen Vorschriften beachten und Aufträge im Rahmen eines geregelten öffentlichen Vergabeverfahrens vergeben. Ab bestimmten Auftragswerten, den so genannten Schwellenwerten, gilt etwa das EU-Vergaberecht, das „– anders als das nationale Vergaberecht – nicht in erster Linie die sparsame Mittelverwendung, sondern die Gewährleistung eines effektiven Wettbewerbs auf dem Binnenmarkt“ bezweckt. Unterhalb der EU-Schwellenwerte stehen den öffentlichen Auftraggebern die Öffentliche Ausschreibung und die Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb gleichberechtigt zur Verfügung. Andere mögliche Verfahrensarten wie beispielsweise die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder die Verhandlungsvergabe dürfen nur in vergaberechtlich begründeten Ausnahmefällen angewendet werden. Planungswettbewerbe wiederum lassen sich vollkommen unabhängig von jeglichen Schwellenwerten ausloben.
Wettbewerb oder Mehrfachbeauftragung?
Bei einem herkömmlichen Planungswettbewerb wird in der Regel ein Architekt bzw. ein Büro ermittelt, dessen Vorschlag umgesetzt wird. Es handelt sich in diesem Fall dann etwa um einen Architektenwettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW. Als Alternative dazu ist aber auch eine Mehrfachbeauftragung denkbar. Dabei können entweder parallele Planungsaufträge mit Vergütung und verbindlicher Zusage des Folgeauftrags vergeben werden. Möglich sind aber auch parallele Planungsaufträge gegen Honorar nach der HOAI, die an verschiedene Architekten vergeben werden.
Bei einem Architektenwettbewerb nach der RPW lässt sich unter mehreren Wettbewerbsarten auswählen:
- offen (hierbei ist die Teilnehmerzahl nicht begrenzt)
- nicht offen (hierfür sind 10 bis 50 Teilnehmer zu empfehlen)
- einphasig
- zweiphasig (Phase 1: Ausarbeitung von Konzepten, Phase 2: Konkretisierung ausgewählter Konzepte)
Wissenswertes für den Architektenwettbewerb nach der RPW
- mitunter große Auswahl an Lösungsansätzen
- Unterstützung durch Preisgericht
- Einbindung aller Entscheidungsträger
- anonymisiertes Verfahren, bei welchem alle Bewerber gleichbehandelt werden
- gutes fachliches Ergebnis durch genannte Gleichbehandlung
- aus Kreis der Preisträger lässt sich die optimale Lösung frei auswählen
Für eine Mehrfachbeauftragung mit Vergütung ist Folgendes zu wissen:
- Im Gegensatz zum Wettbewerb sind nur wenige Formalitäten zu beachten.
- Es ist eine verbindliche Zusage nötig, einen der Teilnehmer vollumfänglich mit der weiteren Planung zu beauftragen.
- Die Auswahl an Lösungsansätzen ist vergleichsweise kleiner (beispielsweise fünf Lösungsansätze).
- Es erfolgt ein verbindliches Auftragsversprechen.
- Aus dem Kreis der Preisträger lässt sich die optimale Lösung ebenfalls frei auswählen.
- Zur Optimierung der Aufgabenstellung und Entscheidungsfindung ist es eventuell erforderlich, eine Fachjury zu beauftragen.
- Die Lösungsansätze können zum niedrigeren Preis eingeholt werden als fünf Vorplanungen.
Bei einer Mehrfachbeauftragung gegen Honorar nach HOAI schließlich ist an Folgendes zu denken:
- Es sind ebenfalls nur wenige Formalitäten zu beachten.
- Man muss sich auf keine Realisierung verpflichten.
- Alle beauftragten Architekten erhalten das gleiche Honorar nach der HOAI. In der Regel handelt es sich dabei um das Honorar für die Vorplanungsleistung.
- Die Auswahl an Lösungsansätzen ist hierbei vergleichsweise in der Regel am kleinsten (beispielsweise zwei bis drei Lösungsansätze)
Fazit
Wettbewerbe sind eine sinnvolle Maßnahme, um im Rahmen von Vergabe- und Planungsverfahren die optimale Lösung zu finden. Praktisch ist besonders, dass sich alle Beteiligten und die Öffentlichkeit gut in den Wettbewerbsprozess einbinden und sich Informationen klar kommunizieren lassen. Eine Mehrfachbeauftragung als Alternative zum Wettbewerb kann sich lohnen, wenn etwa weniger Formalitäten beachtet werden sollen. Allerdings ist die Auswahl an Lösungsansätzen bei einem Wettbewerb in aller Regel deutlich am größten.
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