Mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) wird nachhaltiges Handeln in der Stadt Berlin noch konkreter. So werden weitere Umweltschutzanforderungen für Bauvorhaben der öffentlichen Hand in Form von Leistungsblättern verbindlich vorgegeben. Die Novelle befindet sich derzeit im politischen Prozess und soll möglichst noch dieses Jahr in Kraft treten.
Leitidee ist das ressourcenschonende Bauen. So sehen die Regelungen laut einer Pressemitteilung der Senatskanzlei etwa den selektiven Rückbau von öffentlichen Gebäuden vor, um die eingesetzten Materialien wiederzuverwenden oder zu recyceln. Sekundärbaustoffe sollen im Straßenbau Verwendung finden, und bei Hochbauvorhaben der Stadt müssen nachwachsende oder recycelte Baustoffe eingesetzt werden.
Die VwVBU wird angepasst, weil die Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom vergangenen Jahr das erfordert. Die VwVBU verpflichtet die öffentlichen Berliner Beschaffungsstellen zur Anwendung von ökologischen Kriterien und der Betrachtung der Lebenszykluskosten bei der Vergabe von Aufträgen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.