Weil sich eine Vielzahl von Wiederaufbaumaßnahmen nach dem Hochwasser 2021 in der Ahr-Region noch in der Planung oder Ausführung befindet, hat das Land bestimmte Vergabeerleichterungen bis zum 31. März 2025 verlängert. Ein Rundschreiben des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums wurde entsprechend verlängert.
Der Landtag hatte am 1. April 2022 durch eine Gesetzesänderung die Möglichkeit geschaffen, im Unterschwellenbereich bei Aufträgen auf die Aufteilung nach Teil- und Fachlosen verzichten zu können, wenn eine Ausnahmesituation vorliegt. Die Flut und ihre Folgen waren als eine solche Ausnahmesituation definiert worden. Um fortan so verfahren zu können, wurde in Paragraph 7 des Mittelstandförderungsgesetzes Rheinland-Pfalz der neue Absatz 2a geschaffen. Die Vergabeerleichterung für die Beschaffer von Land und Kommunen galt die ganze Zeit über mit Begrenzungen in räumlicher und sachlicher Sicht, nämlich bezogen auf die Flut, und sollte eigentlich Ende März auslaufen. Nun bleibt sie zwölf Monate länger in Kraft.
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