In Sachsen-Anhalt ist zum 2. Januar 2023 die “Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019 (Auftragswerteverordnung – AwVO)” vom 16.12.2022 (GVBl. LSA 2022, 394) in Kraft getreten.
Sie gilt befristet bis zum 31.12. dieses Jahres und beinhaltet folgende Wertgrenzen:
Lieferungen und Leistungen nach der UVgO:
- Bis zu einem Netto-Auftragswert in Höhe von 215.000 Euro sind eine Beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb oder ein Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb und
- Bis zu einem Netto-Auftragswert von 5.000 Euro unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ein Direktkauf möglich.
Bauleistungen nach VOB/A:
- Bis zu einem Netto-Auftragswert von 5,382 Mio. Euro ist eine beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
- Eine freihändige Vergabe ist bis zu einem Netto-Auftragswert von 2,5 Mio. Euro möglich.
- Bauleistungen bis zu einem Netto-Auftragswert von 10.000 Euro können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren als Direktkauf beschafft werden.