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Sachsen-Anhalt: Erhöhte Wertgrenzen für vereinfachte Vergabeverfahren bis 31.12.2023 verlängert

In Sachsen-Anhalt ist zum 2. Januar 2023 die “Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019  (Auftragswerteverordnung – AwVO)” vom 16.12.2022 (GVBl. LSA 2022, 394) in Kraft getreten.

Sie gilt befristet bis zum 31.12. dieses Jahres und beinhaltet folgende Wertgrenzen:

Lieferungen und Leistungen nach der UVgO:

  • Bis zu einem Netto-Auftragswert in Höhe von 215.000 Euro sind eine Beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb oder ein Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb und
  • Bis zu einem Netto-Auftragswert von 5.000 Euro unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ein Direktkauf möglich.

Bauleistungen nach VOB/A:

  • Bis zu einem Netto-Auftragswert von 5,382 Mio. Euro ist eine beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb zulässig.
  • Eine freihändige Vergabe ist bis zu einem Netto-Auftragswert von 2,5 Mio. Euro möglich.
  • Bauleistungen bis zu einem Netto-Auftragswert von 10.000 Euro können unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ohne ein Vergabeverfahren als Direktkauf beschafft werden.
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