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Service, Nachrichten
02.08.2023, Mecklenburg-Vorpommern

Streit um Reform des Vergaberechts in Mecklenburg-Vorpommern

Regierung und Opposition in Mecklenburg-Vorpommern liegen bei der Frage, wie das Vergaberecht novelliert werden soll, weit auseinander. Auch eine Expertenanhörung brachte jüngst keine Annäherung.

Geht es nach der rot-roten Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, sollen eine Tarifbindung und entsprechende Löhne zur Bedingung werden, will ein Unternehmen einen öffentlichen Auftrag des Landes oder aus den Kommunen bekommen. Das Gesetz soll bei Bauaufträgen ab 50.000 Euro und bei Dienstleistungen ab 10.000 Euro greifen.

Hintergrund ist, dass das Land im Nordosten das geringste Lohnniveau im Ländervergleich hat. Der Unterschied in der Entlohnung zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Firmen liegt bei fast 800 Euro im Monat. Bislang müssen Firmen bei der Annahme öffentlicher Aufträge gewährleisten, dass sie den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Tariflöhne sind in der Regel aber höher.

Aus der Opposition kommt Ablehnung – die FDP etwa hält den Gesetzesvorschlag für ein „bürokratisches Monster“. Die AfD glaubt, dass kleinere Unternehmen sich zukünftig nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen werden.

Die Regierung sieht in ihrem Vorstoß Chancen: Ohne höhere Löhne drohe der Nordosten beim Ringen um dringend benötigte Fachkräfte abgehängt zu werden, sagt etwa der Linken-Abgeordnete Henning Foerster.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Prozess.

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