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Service, Nachrichten
15.06.2023, Schleswig-Holstein

Vergabeerleichterungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe verlängert

Schleswig-Holstein hat die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Gunsten Schutzsuchender verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. Dezember 2024.

Um Vergaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe zu vereinfachen, gelten in Schleswig-Holstein bereits Erleichterungen beim Einkauf von Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen. Diese werden nun durch die „Landesverordnung zur Änderung der Schutzsuchenden-Vergabeverordnung“ vom 2. Mai 2023 bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres verlängert. Grund dafür: Nach wie vor kämen infolge des Krieges in der Ukraine Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein. Sie benötigten Unterkunft, Versorgung oder Betreuung, erklärt Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens.

In diesen Zusammenhängen gelten unter anderem erhöhte Wertgrenzen. Es ist möglich, Liefer- und Dienstleistungen bis 5.000 Euro direkt zu beauftragen – bei Bauleistungen liegt die Grenze bei 10.000 Euro. Geht es um Bauleistungen für Wohnzwecke, werden die eingeführten Vereinfachungen ebenfalls verlängert. Carstens: „Alle betroffenen Vergabestellen können aufgrund dieser Ausnahmebestimmungen die erforderlichen Leistungen bis zu deutlich erhöhten Wertgrenzen im Wege kürzerer und bürokratiearmer Verfahren beschränkt ausschreiben, ‘freihändig‘ oder sogar direkt vergeben.“

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