Um Vergaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe zu vereinfachen, gelten in Schleswig-Holstein bereits Erleichterungen beim Einkauf von Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen. Diese werden nun durch die „Landesverordnung zur Änderung der Schutzsuchenden-Vergabeverordnung“ vom 2. Mai 2023 bis zum 31. Dezember des kommenden Jahres verlängert. Grund dafür: Nach wie vor kämen infolge des Krieges in der Ukraine Flüchtlinge nach Schleswig-Holstein. Sie benötigten Unterkunft, Versorgung oder Betreuung, erklärt Wirtschafts-Staatssekretärin Julia Carstens.
In diesen Zusammenhängen gelten unter anderem erhöhte Wertgrenzen. Es ist möglich, Liefer- und Dienstleistungen bis 5.000 Euro direkt zu beauftragen – bei Bauleistungen liegt die Grenze bei 10.000 Euro. Geht es um Bauleistungen für Wohnzwecke, werden die eingeführten Vereinfachungen ebenfalls verlängert. Carstens: „Alle betroffenen Vergabestellen können aufgrund dieser Ausnahmebestimmungen die erforderlichen Leistungen bis zu deutlich erhöhten Wertgrenzen im Wege kürzerer und bürokratiearmer Verfahren beschränkt ausschreiben, ‘freihändig‘ oder sogar direkt vergeben.“