Die Neuerungen betreffen die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A und zeichnen die geänderten Regelungen der Vergabeverordnung (VgV) und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) für die Einführung der neuen EU-Bekanntmachungsformulare (eForms) nach. Überwiegend weisen sie auf geänderte formelle Verfahren hin. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hatte die Änderungen der VOB/A erarbeitet. Sie wurden bereits im Sommer im Bundesanzeiger bekanntgegeben, sollten aber noch nicht angewendet werden. In einem Erlass, den das Bundesbauministerium (BMWSB) derzeit vorbereitet, wird – vermutlich Mitte Oktober – auf das Inkrafttreten hingewiesen. Das sagte eine Ministeriumssprecherin auf dpa-Anfrage. Das Ministerium will sein Schreiben dann auch im Online-Portal „Fachinformation Bundesbau“ unter https://www.fib-bund.de/Inhalt/Vergabe/VOB/ zum Download bereitstellen.
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