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BIM und Recht

Die Fachtagung am 23. März gibt einen Einblick in die technischen und rechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung in der Baubranche.

Der Berliner Hauptstadtflughafen ist ein Musterbeispiel für ein Endlosprojekt durch Bauverzögerungen. Eine optimale Planung sowie eine bessere Nutzung der digitalen Möglichkeiten hätten die Bauzeitverzögerung möglicherweise verhindern können. Es gilt: erst digital, dann real bauen!

In diesem Kontext hat das Building Information Modeling (BIM) einen besonders guten Ruf in der Umsetzung einer kooperativen Arbeitsmethodik für den „as built“-Prozess. Die Anwendung kann zur Erstellung eines digitalen Raumbuchs in BIM-kompatiblen Geo-Informations-Systemen und in digitalen Bauanträgen genutzt werden. Auch das Führen virtueller Bautagebücher und Baumängellisten oder automatische Baufortschrittskontrollen werden durch BIM zukünftig möglich sein. Die Fachtagung der Frankfurt University of Applied Sciences am 23. März in Frankfurt am Main stellt die beiden „BIM-Welten“, open und closed BIM vor und erläutert deren Unterschiede. Dabei beantwortet sie auch die Fragen: Welche Funktion hat und wie wird man ein BIM-Manager? Was ist eine BIM-BVB? Wie funktioniert die Auswertung von 3D-Laserscandaten und deren Integration in BIM? Wie steht es um Datenschutz und Urheberrecht?

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