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Service, Seminare Und Veranstaltungen

Social Media - rechtskonformer Internetauftritt

In dem Seminar erlernen die Teilnehmer wie sie ihren Internetauftritt rechtssicher in den Social-Media-Kanälen gestalten.

Öffentliche Verwaltungen und Unternehmen setzen in ihrer Außenkommunikation zunehmend auf eine eigene Internetpräsenz und soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter. Doch was ist hier erlaubt und was ist zu beachten?

Antwort auf diese Fragen erhalten Sie im Seminar „Social Media“. Sie erfahren, wie Sie ihren Internetauftritt rechtssicher gestalten, wie rechtskonformes Web-Controlling aussieht und was Sie hinsichtlich Datenschutz und Arbeitsrecht wissen müssen. Dazu gibt es Best-Practice-Beispiele, rechtliche Leitfäden, Social-Media-Guidelines und klare Handlungsanweisungen für die wichtigsten Social-Media-Kanäle.

Inhalte des Seminars:

  • Vermittlung von Wissen für einen rechtskonformen Internetauftritt – was darf alles eingestellt werden, z. B. Bilder, Texte ect.
  • Umfang des urheberrechtlichen Schutzes, Nutzungsrechte für das Internet, Zitatrecht
  • Darstellung der wichtigsten Social-Media-Kanäle (z.B. Facebook, Twitter…)
  • Rechtliche Leitfäden und klare Handlungsanweisungen für die wichtigsten Social-Media-Kanäle
  • Best-Practice-Beispiele
  • Datenschutz im Internet und in der IT
  • Social Media Arbeitsrecht (Kündigungsrechte wegen privater Nutzung, Kontrollrechte des Arbeitgebers, Nutzung privater Geräte, Beschäftigtendatenschutz)
  • Grundkenntnisse im Lizenzrecht, Rechtekette, Umfang der erlangten Nutzungsrechte
  • Einführung von E-Government-Strukturen (rechtliche Rahmenbedingungen, E-Government-Gesetze)
  • Rechtskonformes Web-Controlling
  • Haftung für Mitarbeiter, Agenturen, nutzergenerierte Inhalte und Links
  • Die Abmahnung
  • Mehr Rechtssicherheit durch Social-Media-Guidelines

Teilnahmebedingungen
Die Reservierung der Teilnehmerplätze erfolgt nach der Reihenfolge der Buchung. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Bei kurzfristigen Seminaranmeldungen, d.h. bei Anmeldungen, die kürzer als 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen, ist die Seminargebühr am Veranstaltungstag fällig.

Kostenfreie Stornierungen sind bis zwei Wochen vor Seminartermin möglich. Danach ist das volle Entgelt zu entrichten. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, Hotelschließung, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe, vorbehalten müssen. Bei Absage erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr.

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