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Webinar: „Aktuelles, Überraschendes und Unerwartetes aus der Rechtsprechung“

Diskussion zur aktuellen Rechtsprechung und was Sie als Bieter daraus lernen können

Der Referent bespricht interessante aktuelle Urteile der Oberlandesgerichte und Vergabekammern. Sie erfahren anhand konkreter Vergaberechtsentscheidungen, worauf Sie als Bieter achten müssen, um Ihre Erfolgschancen bei öffentlichen Ausschreibungen zu verbessern.

Getreu dem Motto: „Bei vergaberechtlichen Unklarheiten oder strittigen Auffassungen fragen Sie Ihren Anwalt oder Auftraggeber“ ist das aktive Mitwirken der Teilnehmer ausdrücklich erwünscht. Schicken Sie uns gern vorab per E-Mail Ihre Interessenschwerpunkte und /oder bestimmte Entscheidungen, die berücksichtigt werden sollen.

Folgende Schwerepunkte erwarten Sie:

  • Kontaktaufnahme mit Bestbieter vor Zuschlagserteilung führt zu Interessenskonflikt, Vergabekammer Westfalen, Beschluss vom 21.02.2024, AZ: VK 3-42/23,
  • WhatsApp-Nachricht als ordnungsgemäße Rüge!? Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19.05.2022, AZ: 3 VK 3/22; diese Entscheidung ist zwar aus 2022, wurde aber erst kürzlich veröffentlicht und deckt m.E. den Teil „Überraschendes“ aus der Rechtsprechung ab,
  • Angebotsausschluss wegen falschem Dateiformat ist rechtens, BGH, Urteil vom 16.05.2023, AZ: XIII ZR 14/21,
  • Unvollständiges Befüllen des Formblatts 223 führt regelmäßig zum Ausschluss! Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 19.10.2023, AZ: VK 2-78/23
  • Unplausible Referenzangaben dürfen nicht berücksichtigt werden! OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12. 2023, AZ: 11 Verg 4/23,
  • Zweifel an der Eignung: Kein Ausschluss ohne vollständige Aufklärung! Vergabekammer Rheinland, Beschluss vom 29.11.2023, AZ: VK 30/23,
  • Nachforderungsschreiben muss eindeutig und vollständig sein! Vergabekammer Westfalen, Beschluss vom 21.12.2023, AZ: VK 1-37/23,
  • Wann ist eine kaufmännisch vernünftige Angebotskalkulation unzumutbar? BayObLG, Beschluss vom 06.12.2023, Verg 7/23 e

Zielgruppe: 

  • Bieterunternehmen 
  • alle, die Interesse an diesem Thema haben

Referent:


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Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Online-Kurs:

Als Webinar-Software wird Zoom verwendet. Für Ihre erfolgreiche Teilnahme benötigen Sie einen Internetzugang sowie einen Desktop-PC, einen Laptop oder ein anderes Mobilgerät. Webkamera und/oder Mikrofon sind nicht zwingend erforderlich, aber von Vorteil, wenn Sie sich aktiv mit Ton und Bildbeiträgen am Webinar beteiligen möchten. Für Ihre Fragen steht während der Veranstaltung eine Life-Chat-Funktion zur Verfügung.

Kurzanleitung für die optimale Softwarenutzung:

Drei Tage vor dem Webinar erhalten Sie einen Einladungslink mit den Einwahldaten. Für Ihre Teilnahme an der Zoom-Webkonferenz klicken Sie auf diesen Link. Wenn Sie zum ersten Mal an einer Zoom-Webkonferenz teilnehmen, müssen Sie anschließend das im Web-Browser angezeigte Plug-In herunterladen und installieren. Das Anlegen eines separaten Accounts bei Zoom ist nicht notwendig.

Eine Stornierung der Buchung ist bis 2 Werktage vor dem Tag der Veranstaltung kostenfrei möglich. Danach ist das volle Entgelt zu entrichten. Die Vertretung eines angemeldeten Teilnehmers ist möglich. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Vergabe24 GmbH als Veranstalter behält sich das Recht auf Absage des Webinars aus wichtigem Grund (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl oder Ausfall der Referenten) vor.

 

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