Vergabelexikon

De-minimis-Regel

Der Begriff De-minimis-Regel wurde von der Europäischen Union für das Wettbewerbsrecht geprägt, findet jedoch auch in anderen Bereichen Anwendung, etwa im Vergaberecht. Darunter versteht man eine Ausnahmevorschrift, die an Umstände anknüpft, die der Gesetzgeber als geringfügig einschätzt und deshalb die Anwendung der gesetzlichen Regel für unangemessen hält. Sie dient meist der Verfahrensvereinfachung für häufig vorkommende Fälle von untergeordneter Bedeutung.

Wichtige Begriffe einfach und verständlich erklärt

Werden Sie zum Experten

In unserem umfangreichen Lexikon haben wir alle wichtigen Begriffe für Sie gesammelt und leicht sowie einfach verständlich erklärt. Mehr als 200 Fachbegriffe stehen ihnen zur Verfügung, die wir fortlaufend um weitere ergänzen. So bleibt keine Frage offen.

Sie haben Fragen?

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da. Nutzen Sie einfach dieses Kontaktformular oder rufen Sie und einfach an. Wir sind erreichbar unter 0345 12260131 von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr.