Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat eine offizielle Stellungnahme zum Entwurf der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vorgelegt. Der Verband begrüßt die drastische Verschlankung der Verordnung von 54 auf 24 Paragrafen sowie das Ziel, Vergabeverfahren zu beschleunigen und zu standardisieren. Gleichzeitig warnt der BDI jedoch davor, dass Schnelligkeit nicht auf Kosten von Transparenz, Gleichbehandlung und dem Mittelstandsschutz gehen darf. Zudem fordert der BDI nachdrücklich eine bundesweite Angleichung der länderspezifischen Regelungen, um Rechtsunsicherheiten und bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen zu vermeiden.
Die Kernpunkte der BDI-Stellungnahme im Überblick
- Paragrafenreduktion erfordert Standardisierung: Die geplante Kürzung von 54 auf 24 Paragrafen ist aus Sicht des BDI ein positiver Schritt, bedeutet für sich genommen aber noch keine Vereinfachung. Eine echte Beschleunigung entsteht erst durch die konsequente Standardisierung der Verfahrensentscheidungen.
- Wettbewerbs- und Mittelstandsschutz: Verfahrensvereinfachungen dürfen grundlegende Vergabeprinzipien wie Gleichbehandlung und Transparenz nicht aushebeln. Für Start-ups und kleine sowie mittlere Unternehmen (KMU) muss der Marktzugang praxistauglich erhalten bleiben.
- Harmonisierung der Landesvorschriften: Abweichende Modifikationen in den einzelnen Bundesländern stellen für überregional agierende Bieter eine erhebliche Hürde dar. Eine bundesweit einheitliche Umsetzung der UVgO ist essenziell, um Rechtssicherheit zu schaffen und Teilnahmebarrieren abzubauen.
Praxistipp
Länderspezifische Sonderregelungen beachten: Solange die Bundesländer eigenständige Modifikationen und Wertgrenzen bei der Anwendung der UVgO beibehalten, sollten überregional tätige Unternehmen die jeweils geltenden Landesbestimmungen vor Angebotsabgabe sorgfältig prüfen, um formelle Fehler zu vermeiden.
Ausblick
Die Positionierung des BDI unterstreicht, dass eine reine Kürzung des Gesetzestextes ohne praktische Standardisierung und länderspezifische Harmonisierung ihr Ziel verfehlen könnte. Der Erfolg der UVgO-Reform hängt maßgeblich davon ab, ob Bund und Länder künftig an einem Strang ziehen.
FAQ
Wie bewertet der BDI die Kürzung der UVgO-Paragrafen?
Der BDI begrüßt die Verschlankung von 54 auf 24 Paragrafen grundsätzlich, betont jedoch, dass eine echte Entlastung und Beschleunigung erst durch die Standardisierung von Verfahrensprozessen erreicht wird.
Was fordert der BDI in Bezug auf den Wettbewerb?
Schnelligkeit und Vereinfachung dürfen nicht zulasten von Gleichbehandlung und Transparenz gehen. Der BDI verlangt, dass der Marktzugang für den Mittelstand und Start-ups weiterhin geschützt bleibt.
Warum dringt der BDI auf eine Angleichung der Landesvorschriften?
Unterschiedliche länderspezifische Ausprägungen der UVgO erzeugen bürokratischen Mehraufwand für Unternehmen. Eine bundesweit harmonisierte Anwendung erhöht die Rechtssicherheit und erleichtert die Teilnahme an Ausschreibungen.
📚 Quellen


