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Aktuelles zu Dringlichkeitsvergaben zur Beseitigung der Hochwasserschäden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat sich am 17. August 2021 aus Anlass der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 mit dem „Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts bei der Beschaffung von Leistungen zur Bewältigung der Notlage in den Hochwasserkatstrophengebieten“ an Beschaffer von Bund, Ländern und Kommunen gerichtet.

„die Hochwasser in einigen Regionen Deutschlands sind eine Katastrophe von nationalem Ausmaß. In dieser Notlage ist schnelles Handeln geboten. Dies betriff nicht nur rasche finanzielle Unterstützung, sondern auch die Beschaffung von Leistungen zur kurzfristigen Bereitstellung humanitärer Hilfe und für Notfallmaßnahmen im Bereich der Inf-rastruktur, der IT-Ausstattung und bei sonstigen krisenrelevanten Dienstleistungen. Hierbei ist eine schnelle und effiziente Durchführung von Vergabeverfahren essentiell, um nicht vorhersehbare Schäden oder Gefahren aus den Starkregenereignissen zu verhindern oder abzumildern.“

Im Rundschreiben werden die Möglichkeiten für eine schnelle und effiziente Durchführung von Vergabeverfahren aufgezeigt. Es wird klargestellt, dass entsprechend dem aktuellen Vergaberecht sowohl im Oberschwellen- als auch im Unterschwellenbereich Vergabeverfahren vereinfacht und beschleunigt durchgeführt werden können. So können Leistungen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bzw. als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb beschafft werden. Außerdem wird auf die mögliche Ausweitung bestehender Verträge eingegangen.

Das Rundschreiben ist mit Veröffentlichung in Kraft getreten.

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