Die Krankenkasse AOK hat bei einer Ausschreibung für Antibiotikawirkstoffe neben dem Preis auch die qualitativen Kriterien Versorgungssicherheit und Umweltschutz berücksichtigt, aber sofort Gegenwind vonseiten der Hersteller erhalten. Diese gingen laut AOK-Mitteilung gegen die Ausschreibung vor – die Vergabekammer des Bundes gab ihnen Recht.
Hauptanlass des Nachprüfungsverfahrens war das Zuschlagskriterium der „geschlossenen Lieferkette“. Der Antragsteller, ein deutsches Unternehmen mit Produktion in Indien, war unter anderem der Meinung, es fehle an der notwendigen Verbindung zum Auftragsgegenstand.
Die Vergabekammer entschied, die Lieferkette sei kein zulässiges Zuschlagskriterium im Sinne des § 127 Abs. 4 GWB. Sie würde einen Teil der Bieter nach dem Produktionsstandort ungeachtet tatsächlicher Unterschiede pauschal bevorteilen oder benachteiligen. Offen ließ die Vergabekammer, ob ein bestimmter Produktionsstandort hätte gefordert werden können.
AOK: Vergabepraxis reformieren
Die Krankenkasse will das Urteil nicht zu akzeptieren. Außerdem forderte der Vorstandsvorsitzende der AOK-Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, die Politik zu einer Reform der Vergabepraxis auf, um zukünftig soziale und Umweltstandards besser berücksichtigen zu können.