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Ausschreibungsstellen in der Pflicht

Öffentliche Auftraggeber haben es teils schwer, Angebote für ihre benötigten Leistungen zu erhalten. Zu kompliziert und zeitaufwändig seien die Vergabeverfahren, heißt es immer wieder vonseiten der Bieter. Mit Bezug auf eine Umfrage des Deutschen Vergabenetzwerkes (DVNW) fragte daher die FDP-Fraktion im deutschen Bundestag die Regierung, ob auch sie der Meinung sei, „dass die Privatwirtschaft über zu wenig Kenntnis des Vergaberechts verfüge, um erfolgreich den Weg zum öffentlichen Auftrag zu finden“ (Drs. 19/15468). Genau das hatten die öffentlichen Auftraggeber in der Umfrage nämlich zu 85 Prozent angegeben.

Die Bundesregierung antwortete mit Nein (Drs. 19/16029). Sie sah die Vergabestellen in der Pflicht, nicht die Bieter. Wörtlich antwortet sie: „Damit Unternehmen der Privatwirtschaft an Vergabeverfahren teilnehmen können, sind keine detaillierten Kenntnisse des Vergaberechts erforderlich. Entscheidend ist vielmehr, dass öffentliche Auftraggeber in ihren Vergabeunter-lagen alle Angaben veröffentlichen, die erforderlich sind, um den Unternehmen eine Entscheidung zur Teilnahme am Vergabeverfahren zu ermöglichen.“

Insgesamt stellte die FDP 14 Fragen, die sich vorwiegend mit der Digitalisierung von Vergabeverfahren beschäftigten.

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