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Service, Nachrichten
20.03.2019, Deutschland

Bau-Mindestlohn gestiegen

Zum 1. März ist der Mindestlohn im Baugewerbe gestiegen. Bieter sollten nicht vergessen, diese Erhöhung in ihren Angeboten zu berücksichtigen.

Bieter im Baugewerbe sollten bei ihren Angeboten an den gestiegenen Mindestlohn denken: Er hat sich zum 1. März erhöht – gestaffelt nach Tätigkeit und Region. Beschäftigte im Baugewerbe erhalten in Westdeutschland in der Lohngruppe 1 (zum Beispiel einfach Bau- und Montagearbeiten) statt bisher 11,75 Euro Stundenlohn jetzt 12,20 Euro. Facharbeiter fallen in die Lohngruppe 2. Sie erhalten im Westen nun 15,20 Euro und in Berlin 15,05 Euro (vorher: 14,95 beziehungsweise 14,80 Euro). Baubeschäftigte im Osten bekommen statt 11,75 Euro nun 12,20 Euro.

Festgelegt wurde die diesjährige Erhöhung schon in der „Zehnten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe“ vom 19. Februar 2018. Grundlage für die Verordnung ist das Arbeitnehmerentsendegesetz.

Die Mindestlöhne im Baugewerbe sind nach Angaben der Deutschen Handwerks-Zeitung allgemeinverbindlich. Sie gelten daher für alle gewerblichen Arbeitnehmer, unabhängig von einer Tarifbindung. Nicht berücksichtigt würden jugendliche Arbeitnehmer ohne Ausbildung sowie gewerbliches Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebes beschäftigt sei.

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