„Anregungen der deutschen Industrie“ hat der BDI sein Positionspapier „Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung“ untertitelt. Der Verband betont, er sei für eine stärkere Berücksichtigung auftragsbezogener Umwelt- und Klimaaspekte in der Beschaffung durch die öffentliche Hand. Rechtlich möglich sei das schon jetzt, soweit ein Bezug zum Auftragsgegenstand bestehe. Meist aber entscheide in der Praxis weiterhin allein der Preis.
Zu den Forderungen des BDI für eine erfolgreiche Änderung dieser Praxis gehören eine Sensibilisierung der Mitarbeiter in den Vergabestellen und auch entsprechende Aus- und Fortbildungen. Es gebe bereits Anknüpfungspunkte durch Best-Practice-Beispiele, die helfen könnten, Lebenszykluskosten oder CO2-Emissionen zu berechnen. Diese sollten bekannter gemacht werden.
Inhaltlich empfiehlt der BDI, Umwelt- und Klimaaspekte besonders in Leistungsbeschreibungen zu berücksichtigen. Das könne gehen über die Anforderungen von Gütezeichen, aber auch beispielsweise über das Zulassen von Recyclingmaterial oder einer Begründungspflicht, wenn ein Unternehmen „Öko-Aspekte“ in seinem Angebot nicht berücksichtigt habe. Damit unterschiedliche, innovative Lösungen eine Chance haben, setzt der BDI auf funktionale Leistungsbeschreibungen.
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