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Service, Nachrichten
25.07.2014, Sachsen

Berufsrecht der Vermessungsingenieure geändert

Anfang Juli änderte sich das Berufsrecht der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen.

Am 5. Juli 2014 trat die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Freistaat Sachsen in Kraft. Die Verordnung enthält eine Reihe von Anpassungen, welche die Sicherung des beruflichen Nachwuchses unterstützen sollen.

Innenminister Markus Ulbig: „Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sorgen für Klarheit vor Ort. Die neuen Regelungen sichern das Vermessungswesen auch für die kommenden Jahre.“

So können Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) ab 63 Jahren künftig auch in überversorgten Gebieten eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Bewerber bilden. Diese Maßnahme soll es den neu bestellten Vermessungsingenieuren ermöglichen, sich an der Seite eines erfahrenen Kollegen mit führungs- und betriebswirtschaftlichen Anforderungen bei der Leitung eines Vermessungsbüros vertraut zu machen.

Zudem kann der Leistungsnachweis auch ohne gleichzeitigen Antrag auf Bestellung zum Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erbracht werden und wird für bis zu sechs Jahre in einem späteren Bestellungsverfahren zugrunde gelegt. Dies erleichtert die Vorplanung einer eventuellen Büronachfolge.

Eine weitere Änderung betrifft den Ortswechsel: So können Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure nun ihren Amtssitz in Landkreise und kreisfreie Städte verlagern, die grundsätzlich versorgt sind, wenn sich dadurch eine bessere örtliche Verteilung ergibt. Zudem wird den Vermessungsingenieuren der Einsatz von Fachkräften für die Durchführung von Katastervermessungen erleichtert.

Quelle: Medienservice Sachsen

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