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Service, Nachrichten
11.11.2019, Deutschland

BMI Erlass zur Anwendung der HOAI

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) veröffentlicht einen Erlass zur Anwendung der HOAI nach EuGH-Urteil.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4.7.2019, sind die Mindest- und Höchsthonorarsätze der HOAI nicht mit den EU- Dienstleistungsrichtlinien vereinbar. Sie verstoßen gegen das Unionsrecht und wurden somit als unwirksam erklärt. Nun müssen Maßnahmen getroffen werden um den Rechtsverstoß zu beenden. Hierzu wird das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) eine Vorschlag zur Novellierung vorbereiten.

Am 5.8.2019 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Erlass zur Anwendung der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) veröffentlicht. Der Erlass stellt klar, dass Verträge, die vor der Urteilsverkündung geschlossen wurden, weiterhin als wirksam anzusehen sind. Anspruch auf Anpassung des Honorars auf den HOAI-Mindestsatz besteht jedoch nicht mehr.

Mit der Entscheidung des EuGH dürfen Angebote die Mindesthonorarsätze unterschreiten oder Höchsthonorarsätze überschreiten nicht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Es bleibt aber dabei, dass der Leistungswettbewerb nach §76 Abs.1 S.1 VgV gesetzliches Leitbild ist und weiterhin zu beachten sei.

Zum Erlass des BMI

Quelle:

dpa

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