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Höhere Wertgrenzen in Brandenburg

Seit kurzem gelten in Brandenburg neue Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung. Sie ermöglichen es der öffentlichen Hand, Aufträge einfacher zu vergeben. Die Maßnahmen sind unter dem Ziel des Bürokratieabbaus zu sehen und sollen insbesondere Handwerksbetriebe stärken.

Wertgrenzen wurden deutlich angehoben:

  • Für die freihändige Vergabe von Bauleistungen von 100.000 auf 1 Million Euro.
  • Für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ohne Vergabeverfahren (Direktauftrag) von 1.000 Euro auf 100.000 Euro.
  • Bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen werden die Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb unterhalb der EU-Schwellenwerte grundsätzlich zugelassen.

Als das Thema im März bereits einmal öffentlich diskutiert wurde, hatte sich der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisch geäußert. Bei Aufträgen unterhalb der Grenzen bestünde die Gefahr, dass Arbeitnehmerrechte nicht ausreichend angewendet würden.

Quellen:

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