Im vergangenen Jahr sind 702 Anträge auf Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern des Bundes und der Länder eingegangen – 163 weniger als im Jahr 2021. Das geht aus der im Mai 2023 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) veröffentlichten Statistik über Vergabenachprüfungsverfahren für 2022 hervor.
731 Verfahren wurden im Berichtszeitraum beendet, deutlich mehr als eingegangen sind. Die Entscheidungen fielen in 175 Fällen sachlich zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und in 100 Fällen zugunsten der Auftragnehmer aus.
Auch die Anzahl der Beschwerdeverfahren vor den Oberlandesgerichten (OLG) ist gesunken. 2022 gab es nur 133 neue Verfahren, 2021 waren es noch 161. 107 Verfahren konnten die Gerichte erledigen.
Die statistischen Meldungen über die Vergabenachprüfungsverfahren gemäß Paragraf 184 GWB: