Das Bundeswirtschaftsministerium will bis Ende März 2024 einen konkreten Entwurf für eine Reform des Vergaberechts vorlegen. Das Ziel ist eine Vereinfachung und Beschleunigung der öffentlichen Beschaffung.
Vorgesehen sind unter anderem Erleichterungen für Start-ups und gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie eine deutliche Anhebung der Wertgrenzen für Direktaufträge ohne Vergabeverfahren.
Zudem hat das Ministerium einen «Praxischeck» entwickelt. Damit sollen für konkrete Investitionsvorhaben und Fallkonstellationen bürokratische Hemmnisse erkannt und Lösungen dafür entwickelt werden.
Quelle