Bußgelder für Nichteinhaltung des Mindestlohns
Die Nichteinhaltung von Mindestlohn kann teuer werden. Im Jahr 2011 zahlten Mitglieder des Bauhaupt- und Baunebengewerbe rund 11 Mio. Euro Strafe.
Dies ergab eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Demnach waren die Bußgelder 2010 aber um etwa drei Millionen Euro höher. Ein anderes Gewerbe, das ebenfalls einen nennenswerten Umfang an Bußgeldern von rund 748.000 Euro für Nichteinhaltung des Mindestlohns in 2011 zahlen musste, war die Gebäudereinigung.
Quelle: Deutscher Bundestag