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Service, Nachrichten
07.12.2017, Deutschland

Dachdeckerhandwerk führt Mindestlohn ein

Ab 2018 gilt für gelernte Dachdecker oder fachlich qualifiziert Arbeitende ein Mindestlohn von 12,90 Euro pro Stunde.

Das Dachdeckerhandwerk will sich mit einem tariflichen Mindestlohn besser gegen Lohndumping aus dem Ausland schützen. Ab 2018 gelte für gelernte Dachdecker oder fachlich qualifiziert Arbeitende ein Mindestlohn von 12,90 Euro pro Stunde. Darauf hätten sich der Zentralverband des Dachdeckerhandwerks und die Gewerkschaft IG BAU geeinigt, teilte der Verband am 6. Dezember in Köln mit. 2019 steigt der Satz auf 13,20 Euro. Zugleich wird der bereits bestehende Mindestlohn für ungelernte Dachdeckerhelfer für 2018 und 2019 leicht von 12,25 auf 12,20 Euro gesenkt.

Im Dachdeckerhandwerk ist die Nachfrage – wie überhaupt am Bau – derzeit sehr groß. Betriebe aus dem Ausland, oft aus Osteuropa, setzten durch Entsendung von Beschäftigten zu Löhnen ihrer Heimat den Markt unter Druck, sagte ein Gewerkschaftssprecher. Mit dem tariflichen Mindestlohn solle ein fairer Wettbewerb angekurbelt werden. Die 12,90 Euro müssten nämlich auch für in Deutschland tätige Beschäftigte aus dem Ausland gezahlt werden. Allerdings bleibe das Problem mangelnder Personalausstattung bei den Zollbehörden, die die Einhaltung auf den Baustellen kontrollieren.

Quelle: dpa

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