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Service, Nachrichten
12.05.2014, Deutschland

Die eRechnung im öffentlichen Auftragswesen

Die EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Da derzeit unterschiedliche Normen für elektronische Rechnungen in den Ländern der EU bestehen, haben sich nun der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf eine einheitliche Norm verständigt. Die Richtlinie über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen vom 16. April 2014 wurde am 6. Mai 2014 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Hintergrund der neuen Richtlinie

Aufgrund der hohen Anzahl an verschiedenen Normen für eine elektronische Rechnung, die zu Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Betriebskosten für die Wirtschaftsteilnehmer führen, stehen Unternehmen, die sich auch an grenzübergreifenden Ausschreibungen beteiligen wollen, vor teilweise hohen Anforderungen. Oftmals sehen sie dann aus diesem Grund von einer Teilnahme an einer solchen Ausschreibung ab. Ziel der Richtlinie ist es nun, die rechtlichen Anforderungen und die technischen Normen zu bündeln und zu vereinheitlichen, um die damit einhergehenden Marktzutrittsschranken im Bereich der elektronischen Rechnung abzubauen. Die EU erhofft sich durch diese neue Richtlinie Vorteile in Form von „Einsparungen, Umweltauswirkungen und die Verringerung des Verwaltungsaufwands“. Die neue EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen ergänzt auch die „Bemühungen um eine Förderung der Nutzung der elektronischen Auftragsvergabe, die sich in den einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates niedergeschlagen haben“.

Zum Inhalt der neuen Richtlinie

Diese Richtlinie gilt für elektronische Rechnungen bei öffentlichen Aufträgen, die nach Erfüllung von in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG, der Richtlinie 2014/23/EU, der Richtlinie 2014/24/EU oder der Richtlinie 2014/25/EU fallenden Aufträgen ausgestellt wurden. Unter elektronischer Rechnung versteht die EU eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das ihre automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Die Europäische Kommission beauftragt im Zuge der neuen Richtlinie die zuständige europäische Normungsorganisation mit der Erarbeitung einer europäischen Norm. Die Kernelemente einer elektronischen Rechnung bei öffentlichen Aufträgen sind nach der neuen Richtlinie:

  • Prozess- und Rechnungskennung
  • Rechnungszeitraum
  • Informationen über den Verkäufer
  • Informationen über den Käufer
  • Informationen über den Zahlungsempfänger
  • Informationen über den Steuervertreter des Verkäufers
  • Auftragsreferenz
  • Lieferungsdetails
  • Anweisung zur Ausführung der Zahlung
  • Informationen über Zu- und Abschläge
  • Informationen zu den einzelnen Rechnungszeilenposten
  • Rechnungsgesamtbeträge
  • MwSt.-Aufschlüsselung

Die Umsetzung in nationales Recht

Die Mitgliedsstaaten der EU haben nun bis spätestens 27. November 2018 Zeit, ihre jeweiligen Rechts- und Verwaltungsvorschriften anzupassen und diese dementsprechend anzuwenden. Zentrale Regierungsbehörden müssen jedoch bereits in 18 Monaten die Richtlinie soweit umgesetzt haben, dass sie elektronische Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen empfangen und verarbeiten können. Alle anderen Beschaffungsstellen haben 30 Monate Zeit, bis sie elektronische Rechnungen im öffentlichen Auftragswesen annehmen müssen.

Auf den Internetseiten der EU steht die EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen im PDF-Format zum Download bereit.

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union vom 6. Mai 2014

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