Halten sich Auftragnehmer an Recht und Gesetz? Damit öffentliche Auftraggeber das schneller herausfinden können, sind sie seit gut einem Jahr bei Aufträgen ab 30.000 Euro netto verpflichtet, eine Abfrage an das Wettbewerbsregister zu stellen. Die Datenbank listet Unternehmen auf, die Wirtschaftsdelikte begangen haben – zum Beispiel Steuerhinterziehung oder Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. 220.000 Abfragen hat es laut Bundeskartellamt in den ersten zwölf Monaten gegeben. In den vergangenen Monaten seien es „täglich deutlich über 1.000 Abfragen“ gewesen.
Aus Sicht von Andreas Mundt, dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, ist das Register wichtig, um öffentliche Vergabeverfahren effizient und fair durchführen zu können. Es sei aber auch für die Unternehmen ein interessanter Anreiz, ihre Compliance-Maßnahmen zu verstärken. Derzeit sind immerhin rund 7.000 Betriebe eingetragen.
Wenn diese nachweisen, dass sie sich gebessert haben, ist ein vorzeitige Löschung des Eintrags, die sogenannte Selbstreinigung, möglich. Dafür gilt es, einen etwaig entstandenen Schaden auszugleichen, mit den Behörden zusammenzuarbeiten und Maßnahmen einzuführen, um weiteres Fehlverhalten zu vermeiden.
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