Noch bis zum 20. Juli können Interessierte ihre Stellungnahme zu dem Entwurf von Leitlinien zum Thema „Selbstreinigung“ beim Bundeskartellamt abgeben. Der Entwurf ist ein weiterer Schritt beim Aufbau eines bundesweiten Wettbewerbsregisters.
Das Register wird in Zukunft Informationen über Unternehmen bereithalten, die Wirtschaftsdelikte begangen haben – etwa Bestechung, Steuerhinterziehung oder das Vorenthalten von Sozialabgaben. Diese Anbieter sind dann meist von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen. Wer seinen Eintrag vorzeitig gelöscht sehen will, muss sich einer „Selbstreinigung“ unterziehen.
Hilfe für Antragsstellung
Gemeinsam mit den „Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung“ hat das Bundeskartellamt auch einen Entwurf mit praktischen Hinweisen zur Antragstellung veröffentlicht. Mit einem optimalen Antrag könne die Behörde schneller entscheiden, hieß es.
Reaktionen zu den Entwürfen gehen an die E-Mail-Adresse: leitlinien-selbstreinigung@bundeskartellamt.bund.de.
Das Bundeskartellamt plant, sofern nicht widersprochen wird, die Stellungnahmen zu veröffentlichen.