Um trotz Corona-Krise für einen möglichst ungestörten Fortgang öffentlicher Baumaßnahmen zu sorgen, will sich der Bauherr Bund an pandemiebedingten Zusatzkosten beteiligen. Müssen also Auftragnehmer zum Beispiel die Sozialbereiche auf der Baustelle anpassen, um Hygieneanforderungen zu erfüllen, können sie höhere Ausgaben dafür erstattet bekommen. Auch Zusatzkosten wie für die längere Vorhaltung von Baugeräten aufgrund coronabedingter Verzögerungen im Bauablauf oder höhere Materialpreise durch gestörte Lieferketten fallen unter die neue Regelung.
Der entsprechende Erlass des Bundesinnenministeriums (70406/21#1) ist zum Juli in Kraft getreten. Dieser regelt nicht nur zukünftige Vergaben, sondern auch das Verfahren bei laufenden Beschaffungen sowie bereits erteilten Aufträgen. Wichtig: Auftragnehmer sollten die Kosten nicht in die Baustellengemeinkosten einkalkulieren, sondern das gesonderte Formblatt „COVID-19 bedingte Mehrkosten“ benutzen.