Ergänzung VHB um Antikorruptionsklausel
Die Antikorruptionsklausel des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung im VHB wurde um eine Bagatellregelung ergänzt.
Mit dem Erlass vom 11. September 2013 wurde die Antikorruptionsklausel, die vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung mit der Aktualisierung des Vergabe- und Vertragshandbuches für Bauleistungen (VHB) in die Zusätzlichen Vertragsbedingungen eingeführt wurde, durch eine Bagatellregelung ergänzt. Zudem wurden die Voraussetzungen des Rücktritts sowie der Kündigung bei wettbewerbswidrigem Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter näher erläutert. Bei der elektronischen Vergabe sind die geänderten Zusätzlichen Vertragsbedingungen spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Einführung anzuwenden.
Quelle: BMVBS