In Sachsen-Anhalt gilt seit dem 1. Januar 2024 die neue Auftragswerteverordnung AwVO vom 14.12.2023. Damit wurden die befristete Anhebung der Wertgrenzen und die Möglichkeit für vereinfachte Vergabeverfahren bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Die aktuelle AwVO sieht folgende Wertgrenzen vor:
Liefer- und Dienstleistungen nach der UVgO
- Beschränkte Ausschreibungen mit und ohne Teilnahmewettbewerb sind bis zu einem Auftragswert in Höhe von 221.000 Euro zulässig.
- Verhandlungsvergaben mit und ohne Teilnahmewettbewerb sind ebenfalls bis zu einem Auftragswert in Höhe von 221.000 Euro zulässig.
- Direktkauf ist zu einem Auftragswert von 10.000 Euro möglich.
Bauleistungen nach der VOB/A
- Beschränkte Ausschreibungen mit und ohne Teilnahmewettbewerb sind bis zu einem Auftragswert in Höhe von 5,538 Mio Euro möglich.
- Freihändige Vergaben sind bis zu einem Auftragswert von 2,5 Mio Euro zulässig.
- Direktkauf ist bis zu einem Auftragswert von 20.000 Euro möglich.
Die Auftragswerteverordnung tritt mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.
Quellen