Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam ist am 1. August 2020 in Kraft getreten. Es enthält neben Erleichterungen im Warenverkehr und Regelungen für einen verbesserten Zugang von EU-Unternehmen zu ausgewählten Dienstleistungsbereichen auch Vereinbarungen im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen.
Konkret werden in Kapitel 9 des Freihandelsabkommens auf rund 25 Seiten Vereinfachungen für die Teilnahme an öffentlichen Vergaben geregelt. Ein langer Anhang mit konkreten Bestimmungen ergänzt das Kapitel. EU-Unternehmen können sich nun um öffentliche Aufträge für vietnamesische Ministerien und wichtige Staatsunternehmen sowie für die beiden größten vietnamesischen Städte Hanoi und Ho Chi-Minh-Stadt bewerben.
Schwellenwerte festgelegt
Vietnam als sich entwickelndes Land profitiert von differenzierten Bestimmungen. So ist genau festgelegt, welche Waren und Dienstleistungen in den Geltungsbereich des Abkommens fallen, und welche Vergabestellen in den Europäischen Ländern und Vietnam von dem neuen Vertrag betroffen sind. Zudem werden für die Bereiche Waren, Dienstleistungen und Bauen Schwellenwerte festgelegt, ab denen das Abkommen greift.