Evaluiert wurden das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) und die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO). Ziele der umfassenden Veränderungen im Ober- und Unterschwellenbereich waren vor rund zehn Jahren, Vergaben innerhalb der EU stärker zu vereinheitlichen, Vergabeverfahren effizienter zu machen und den Mittelstand weiter zu stärken.
Der Bericht kommt unter anderem zu dem Schluss, dass die Digitalisierung gute Schritte nach vorn gemacht habe – die E-Vergabe etwa sei längst eine Selbstverständlichkeit in der Vergabepraxis. Auch die 2020 neu aufgelegte Vergabestatistik zeige einen Nutzen für zukünftige Entscheidungen, der den Mehraufwand rechtfertige.
Gleichwohl gebe es Verbesserungsmöglichkeiten – etwa beim Mittelstand, der aber grundsätzlich gut berücksichtigt würde. Eignungsanforderungen seien jedoch teils zu hoch. Letztlich hätten sich in der Praxis insgesamt weniger Entlastungen ergeben als erhofft. Ansatzpunkt für die Zukunft ist unter anderem das noch nicht ausgeschöpfte Digitalisierungspotenzial.
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