Der Verkehr soll umweltfreundlicher werden. Damit auch die öffentliche Hand in Deutschland ihren Teil dazu beitragen kann, setzt das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) seit diesem Sommer die entsprechende EU-Richtlinie um. Das Bundesverkehrsministerium hat dazu einen Katalog mit Fragen und Antworten veröffentlicht, der auch für die Bieterseite hilfreich sein kann.
Das Gesetz gibt Bund und Ländern erstmals verbindliche Mindestziele zur Dekarbonisierung vor. In den sogenannten FAQ geht es zunächst um ganz grundsätzliche Fragen wie etwa, welche Fahrzeuge überhaupt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen. Aber auch spezifische Fragen werden erörtert – etwa, welche Bedingungen für den Einsatz synthetischer Kraftstoffe gelten.
Da im Verkehrssektor sowohl private als auch öffentliche Unternehmen zum Einsatz kommen, listet das Ministerium zu diesem Themenkomplex ebenfalls Fragen und Antworten auf. Breiteren Raum nimmt ferner die Frage ein, wer als Sektorenauftraggeber im Sinne des Gesetzes gilt.