Der Blaue Engel als Orientierung für Anforderungen an Kehrmaschinen und Müllfahrzeuge: Um die Lärm- und Schadstoffbelastung durch die Fahrzeuge zu verringern, empfiehlt das Umweltbundesamt, die Kriterien des Gütezeichens anzuwenden. Die Behörde hat einen Leitfaden dazu herausgegeben, der für Kommunen ein guter Ratgeber zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung und für Unternehmen, die solche Fahrzeuge anbieten, eine wertvolle Lektüre sein kann.
Das Siegel Blauer Engel gibt den Vergabestellen mit seinen Bestimmungen Ausschlusskriterien an die Hand. Es ist gemäß § 34 VgV/§ 24 UVgO in Ausschreibungen sogar der pauschale Verweis auf ein Gütezeichen zulässig. Auf der Internetseite www.blauer-engel.de können Beschaffer erfahren, ob ausreichend Produkte mit dem Label angeboten werden.
Im Leitfaden geht es neben den Anforderungen an Schadstoff- und Geräuschemissionen auch um umweltfreundliche Lackierungen.