Das Umweltbundesamt (UBA) hat seinen „Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Software“ aktualisiert. Die Neufassung 2023 baut auf den Anforderungen des Blauen Engels für Softwareprodukte (DE-UZ 215) auf. Sie leistet Hilfestellung bei dem Erwerb von Standardsoftware, aber auch, wenn eine individuelle Programmierung in Auftrag gegeben werden soll.
Die Kriterien für den Blauen Engel in diesem Bereich sind 2018 vom UBA, dem Öko-Institut und dem Umweltcampus Birkenfeld der Hochschule Trier entwickelt worden. Ziel war es, umweltbezogene Eigenschaften von Software bewerten zu können. Die Fachleute stellten fest, dass etwa der Energiebedarf für gleiche Funktionen bei den Programmen erheblich variiert. Auch gibt es Unterschiede dabei, wie sehr die Software die Hardware beansprucht.
Das UBA empfiehlt bei der Beschaffung von Standard-Programmen, die Vorgaben des Blauen Engels als Ausschluss- oder Bewertungskriterien einzusetzen. Bei Entwicklungen können die Kriterien im Leistungsverzeichnis beschrieben werden.
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