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Service, Nachrichten
25.08.2023, Deutschland

Neuer Leitfaden zur emissionsarmen Beschaffung von Möbeln

Der neue Leitfaden des Umweltbundesamt (UBA) für die öffentliche Beschaffung von Möbeln und Lattenrosten unterstützt Vergabestellen unter anderem in der Lebenszyklusbetrachtung der Produkte.

Der „Leitfaden zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung: Emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen“ beschäftigt sich mit allen Aspekten rund um diese Produktgruppe. Dazu gehören Herstellung, Nutzung, Verpackung und Entsorgung. Die Handreichung enthält Empfehlungen, wie die Einkäufer Umweltaspekte in die Vergabe- und Vertragsunterlagen einbeziehen können. Ein Beispiel: Vergabestellen sollten prüfen, ob genügend Produkte unterschiedlicher Hersteller auf dem Markt sind, die mit einem Gütezeichen gekennzeichnet sind. In dem Fall ist es denkbar, dieses Gütezeichen als Ausschluss- oder Zuschlagskriterium zu fordern. Die VgV regelt das Thema in §34, die UVgO in §24.

Da Möbel in Innenräumen benutzt werden, geht die Handreichung auch auf Emissionen als Aspekte der Gesundheit ein. Es geht etwa um Flammschutzmittel oder Biozide sowie die Art, wie Stoffe gefärbt oder Leder gegerbt werden. Wie ein Möbelstück beschichtet ist, trägt ebenfalls zu mehr oder weniger Gesundheitsschutz bei.

Der Leitfaden basiert auf den Kriterien des Umweltzeichens Blauer Engel für emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen (DE-UZ 38, Ausgabe Januar 2022).

Unter www.beschaffung-info.de hat das Umweltbundesamt einen Anbieterfragebogen veröffentlicht, der als Anlage zum Leistungsverzeichnis genutzt werden kann.

Quellen

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