Förderung energieeffizienter Neubauten
Am 1.10.2015 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, wodurch nun die KfW energieeffiziente Neubauten fördert.
Kommunen, soziale Einrichtungen und kommunale Unternehmen können von diesem Donnerstag an energieeffiziente Neubauten über die Staatsbank KfW fördern lassen. Die bereits bestehende Förderung der energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden wird damit künftig verbessert. Zum Beispiel können für Einzelmaßnahmen Tilgungszuschüsse von fünf Prozent in Anspruch genommen werden.
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Quelle: dpa