Im Jahresbericht 2021 stellt der Rechnungshof der Hansestadt Hamburg der Bürgerschaft, dem Senat und der Öffentlichkeit seine Prüfungsergebnisse vor. Mit dem jährlichen Bericht soll insbesondere die parlamentarische Haushaltskontrolle unterstützt werden.
Der Rechnungshof schätzt ein, dass es im Berichtszeitraum keine gravierenden Verstöße gegen das Budgetbewilligungsrecht gab, wohl aber Verstöße gegen das Haushaltsrecht.
In Bezug auf die Vergabe von Lieferungen und Leistungen hat der Rechnungshof Fälle gefunden, in denen die Verwaltung vergaberechtliche Bestimmungen nicht oder nur unzureichend beachtet hat.
Aufgezeigt werden Mängel bei der
- Bedarfsermittlung,
- Schätzung des Auftragswertes,
- Eignungsprüfung der Bieter,
- Dokumentation der Vergabeverfahren und
- Bieterauswahl,
- Angebotswertung und
- Vertragsgestaltung
Zudem wurden Verstöße gegen den Wettbewerbsgrundsatz festgestellt.
Der Rechnungshof hat die fachlichen Mängel beanstandet und die geprüften Stellen aufgefordert, sie zu beheben.