Noch für Januar hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Entwurf für ein Gesetz, das Lieferengpässen bei Medikamenten vorbeugen soll, angekündigt. Ein Eckpunktepapier hat er schon vorgelegt. Darin geht es unter anderem um die Ausschreibungen für Rabattverträge.
Im Rahmen dieser Ausschreibungen nach § 130a, Absatz 8 SGB soll eine „Standortberücksichtigung“ eingeführt werden, die ergänzend zum Preis Zuschlagskriterium werden soll. Bei jeder Ausschreibung für patentfreie Arzneimittel wird den Krankenkassen eine verbindliche Ausschreibung eines zusätzlichen Loses vorgeschrieben, bei der der „Anteil der Wirkstoffproduktion in der EU“ berücksichtigt werden muss. Zunächst solle diese Regelung bei Medikamenten zur Krebsbehandlung und bei Antibiotika greifen.
Lauterbach geht davon aus, dass europäische Hersteller so wettbewerbsfähig bleiben und die Versorgungssicherheit in Deutschland erhöht wird. Schon im November hatte der Minister verlauten lassen, er arbeite darauf hin, dass das europäische Vergaberecht so ausgestaltet werde, dass es der Bezug von Wirkstoffen aus verschiedenen Regionen fördere. Auch das solle die Lieferkettensituation in Europa entspannen.