Fachlosvergabe abhängig von Markt
Das Oberlandesgericht in Koblenz entschied, dass bei der Fachlosvergabe der Markt entscheidend ist.
Im Bereich der Gebäudereinigung sind Glasreinigung und Unterhaltsreinigung nach Urteil des OLG Koblenz eigene Gewerke. Daher ist eine echte Aufteilung des Marktes gewährleistet, weil sich große Gebäudereinigungsunternehmen neben kleinen Glasreinigungsunternehmen um die Aufträge bewerben.
Näheres zum Fall
Im vorliegenden Verfahren ging es um die Lieferung und Verteilung von 40.000 Sammeltonnen für Altpapier. Sowohl die Vergabekammer als auch das OLG lehnten im Nachprüfungsverfahren das Ansinnen der Antragstellerin ab, dass die Lieferung und die Verteilung der Behälter als eigene Fachlose auszuschreiben gewesen wären.
Die Urteilsbegründung des OLG
Die Leistungen sollen dann in Fachlose aufgeteilt werden, sobald unterschiedliche Handwerks- oder Gewerbezweige betroffen sind und sie darüber hinaus von unterschiedlichen Unternehmen erbracht werden. Das Gericht ist zudem der Meinung, dass ein tatsächlicher Markt mit genügend Fachunternehmen für das jeweilige Los existieren müsse. Primär steht der Wettbewerbsgedanke im Fokus
Quelle: Auftragswesen Aktuell, Newsletter der Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg Nr. 10/Oktober 2013