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Service, Nachrichten
07.12.2021, Deutschland

„Regionalität“ kann vergaberechtliches Kriterium sein

Ob die Forderung nach „Bio-Regionalität“ bei Vergabeverfahren diskriminierend ist oder nicht, damit haben sich die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages für den Oberschwellenbereich beschäftigt.

Die Analysten des Bundestages gingen der Frage nach, ob die Forderung nach regionalen Produkten in Bioqualität als Kriterium in einem Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich mit einer unzulässigen pauschalen Bevorzugung bestimmter Anbieter einhergeht. Damit würde dieses Kriterium gegen das Gleichbehandlungsgebot nach § 97, Absatz 2 GWB verstoßen. Das Ergebnis: „Regionalität“ als Kriterium kann vergaberechtskonform sein. Es muss dann aber als Qualitätsmerkmal im Sinne materieller Qualität verstanden werden.

Eine Möglichkeit dafür sei, sich in der Ausschreibung auf die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zu beziehen. Zumindest gebe es hier ein Beispiel dafür, dass dies von Vergabekammern nicht beanstandet werde. Die DGE-Qualitätsstandards erwähnten beispielhaft als positives Kriterium sowohl den Einsatz ökologisch erzeugter als auch „einheimischer“ Lebensmittel. Dies wurde mit geringen Rückständen und Schadstoffen in Lebensmitteln begründet und fiele damit unter materielle Qualität.

Trotz dieser Aussage bleiben die Analysten vorsichtig: Ein zu pauschales Abstellen auf die regionale Herkunft könne sich als problematisch erweisen.

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