In Hessen hat der Landtag mit seiner schwarz-grünen Mehrheit die Novellierung des Vergabe- und Tariftreuegesetzes angenommen. Ziel der Änderungen ist es, öffentliche Aufträge in Zukunft schneller und unbürokratischer abzuwickeln. Das Gesetz gilt für Aufträge der öffentlichen Hand auch auf kommunaler Ebene mit einem Wert ab 10.000 Euro.
Zur Entbürokratisierung soll zum Beispiel beitragen, dass die Mindestanzahl der einzuholenden Angebote von fünf auf drei reduziert wird. Außerdem können nun Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für Bauleistungen rund um den Wohnungsbau bis zu einer Million Euro angewendet werden.
Grundsätzlich müssen Auftraggeber und Auftragnehmer soziale und umweltbezogene Aspekte wie den Klimaschutz weiter berücksichtigen. Sie können etwa als Eignungsanforderung oder Anforderung in der Leistungsbeschreibung aufgegriffen werden, müssen aber verhältnismäßig sein. Weiterhin gilt, dass Leistungen nur an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihre Beschäftigten nach Tarif oder – falls es keine Tarife gibt – nach dem Mindestlohngesetz bezahlen.