Feedback abgeben
Nach oben
Jetzt registrieren
Service, Nachrichten
11.09.2014, Rheinland-Pfalz

Mindestlohn für öffentliche Aufträge steigt nicht

Der Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen in Rheinland-Pfalz wird im kommenden Jahr wohl nicht steigen.

Erstmals hat sich die zuständige Kommission für den Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nicht einigen können. Deshalb konnte das Kabinett auch keiner Empfehlung der Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Sachverständigen zustimmen oder sie ablehnen. Derzeit liegt der Mindestlohn für öffentliche Aufträge ab 20.000 Euro bei 8,90 Euro pro Stunde. Die Regelung gilt nicht für den öffentlichen Nahverkehr auf Straße und Schiene.

Der Landeschef des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Dietmar Muscheid, zeigte sich enttäuscht. Er fordert eine Erhöhung des Mindestlohns auf 9,28 Euro pro Stunde. „Das Land zahlt seinen eigenen Angestellten in der untersten Lohngruppe auch 9,28 Euro“, kritisierte Muscheid in Mainz.

Dagegen bezeichnete die Landesvereinigung Unternehmerverbände die ausbleibende Erhöhung als „sachgerecht“. LVU-Hauptgeschäftsführer Werner Simon hält es nicht für nachvollziehbar, dass der geplante Mindestlohn bundesweit bei 8,50 Euro liegen soll und in Rheinland-Pfalz für öffentliche Vergaben höher liegt. „Mit dem Mindestlohn wird das LTTG (Landestariftreuegesetz) überflüssig. Es gehört abgeschafft“, forderte er. Das Mindestentgelt muss nach diesem Gesetz jedes Jahr unter die Lupe genommen werden.

Quelle: dpa

Zurück
Ähnliche Nachrichten