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Hessisches Klimagesetz mit CO2-Preis als Hebel zur Klimaneutralität

Der hessische Landtag hat ein Klimagesetz beschlossen. Seit Inkrafttreten gilt: Jede Entscheidung, Planung oder Investition des Landes muss das Ziel, Treibhausgasemissionen zu reduzieren, berücksichtigen. Hebel für die Umsetzung des im Januar verabschiedeten Gesetzes ist ein CO2-Preis in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der öffentlichen Beschaffung.

Er soll bei Einkäufen des Landes zugrunde gelegt werden für Treibhausgasemissionen, die nicht vermieden werden können. Diese werden dann über den Kauf von Zertifikaten kompensiert. Umfassende Umsteuerungen im Energiebereich sollen die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 aber „netto-treibhausgasneutral“ machen, damit perspektivisch die Kompensation wegfallen kann. Zieljahr dafür ist 2045. Bieter im Bereich Gebäudetechnik können sich darauf einstellen, dass in landeseigenen Liegenschaften zukünftig nur noch Anlagen verwendet werden, die auf die Verbrennung fossiler Energieträger verzichten.

Gemeinden und Landkreise erhalten vom Land Hilfestellung, um ebenfalls klimaneutral zu werden. Eine Verpflichtung dazu sieht das neue Gesetz indes nicht vor.

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