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Service, Nachrichten
01.02.2013, Deutschland

In Abfallwirtschaft gilt wieder Mindestlohn

Seit heute gibt es in der Abfallwirtschaft wieder einen Mindestlohn. Dieser erhöhte sich von 8,33 Euro auf 8,68 Euro.

Mit einer Allgemeinverbindlichkeitsverordnung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wieder einen Mindestlohn in der Abfallwirtschaft festgelegt, die ab heute Gültigkeit besitzt. Der Mindestlohn von nunmehr 8,68 Euro ist bindend für alle Unternehmen im Bereich der Abfallwirtschaft. Die Verordnung hat bis zum 30. Juni 2014 Bestand. Die vorherige Verordnung endete am 31. Dezember 2012, so dass im Januar 2013 der Mindestlohn für die Branche nicht allgemeinverbindlich war.

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